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22.01.2021rss_feed

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof schafft Klarheit beim Zuchtrinderexport

Verladung Fleckvieh
© ZVE

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof schafft Klarheit beim Zuchtrinderexport

 

Die ZVE Zuchtvieh Export GmbH und die Spedition Hefter hatten in Zusammenarbeit mit dem Zuchtverband Miesbach beim dortigen Landratsamt die Abfertigung eines Transportes von 31 trächtigen Zuchtkalbinnen nach Ungarn beantragt. Dabei hatten sie auf der seit Oktober 2020 vom bayerischen Umweltministerium verlangten Zusatzerklärung angegeben, dass nach 30-tägiger Quarantäne in Ungarn ein weiterer Transport dieser Tiere zu einem Milchviehbetrieb in Kasachstan geplant sei. Aufgrund dieser Erklärung und mit Verweis auf die Vorgaben des bayerischen Umweltministeriums hat das Landratsamt Miesbach die Abfertigung des Transportes abgelehnt.

 

Die beiden Unternehmen hatten daraufhin das Verwaltungsgericht München angerufen. Dieses hat in einem Eilverfahren am 18. Januar 2021 den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Miesbach, per Einstweiliger Anordnung zur Abfertigung des Transportes verpflichtet und die aktuellen Zusatzvorgaben des bayerischen Umweltministeriums für nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar erklärt. Gegen diesen Beschluss hat der Freistaat Bayern am 20. Januar 2021 Beschwerde eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits wenige Stunden später die Beschwerde abgewiesen und die Entscheidung der ersten Instanz vollumfänglich bestätigt. Der Transport konnte sich damit wie geplant am 21. Januar 2021 auf den Weg machen.

 

Bereits vor dem aktuellen Verfahren hatten zahlreiche weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen in verschiedenen Bundesländern übereinstimmend gezeigt, dass der Verkauf von Zuchtrindern über die EU-Grenzen hinaus vollumfänglich innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen geschieht.

 

Seit dem Erlass einer Verbotsliste durch das bayerische Umweltministerium im März 2019 mit zunächst 17, später 18 Drittstaaten, in die keine Zuchtrindertransporte genehmigt werden sollen, und insbesondere nach der weiteren Verschärfung der ministeriellen Vorgaben im Oktober 2020 hat der Landesverband Bayerischer Rinderzüchter zusammen mit den einzelnen bayerischen Zuchtverbänden sowie dem Bayerischen Bauernverband viel Energie darauf verwendet, die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung im Dialog zur Rücknahme der Zusatzvorgaben zu bewegen. Leider haben alle bisherigen Bemühungen nicht erreichen können, dass das bayerische Umweltministerium seine zusätzlichen Anforderungen an Zuchtrinderexporte zurücknimmt. Daher hat der Zuchtverband Miesbach mit Unterstützung des Landesverbandes Bayerischer Rinderzüchter und dessen Mitgliedsverbänden zusammen mit der ZVE Zuchtvieh Export GmbH und der Spedition Hefter die Frage einer gerichtlichen Klärung zugeführt. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes schaffen nun die so dringend erforderliche Klarheit für alle Beteiligten in Bayern – übrigens auch für die Amtsveterinäre – und beenden die mittlerweile eklatante Benachteiligung der bayerischen Rinderzüchter beim Zuchtrinderexport.